Die nachfolgende Übersetzung gibt lediglich den Inhalt des unten stehenden ASX Announcement wider. Sie ist keine rechtlich abgesicherte Stellungnahme und darf auch keinesfalls als solche gewertet oder verwendet werden.
zur Veröffentlichung eingereicht (elektronisch) bei der ASX 20. Oktober 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ergebnis des Anhörungsverfahrens Boulder Steel Limited (ASX: BGD) (Boulder) möchte hiermit den Markt informieren, dass das Anhörungsverfahren zwischen Falak Holding LCC und der Boulder (Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Announcement vom 14. Oktober 2008) abgeschlossen ist.
Das Anhörungsverfahren bezieht sich auf die Ausserordentliche Hauptversammlung von Boulder vom 8. Oktober 2008. Wie bereits im "Company announcement" vom 8. Oktober 2008 beschrieben, hat der Chairman die Versammlung vertagt, da er annahm, es gäbe Unregelmässigkeiten bezüglich bestimmter Stimmvollmachten.
Diese von Boulder erhaltenen Stimmvollmachten waren entweder zu spät angekommen oder sie kamen direkt vom sogenannten "letztendlichen Eigentümer" der Aktien, statt von dessen registriertem Aktionär (Anmerkung: z.B. Bank oder Nominee), obwohl der "letztendliche Eigentümer" seine Abstimmungsanweisungen bereits Wochen vor der Versammlung an seinen Finanzvermittler übermittelt hatte.
Diese Stimmvollmachten wurden offensichtlich nicht bei der Stimmenauszählung gewertet. Es war ersichtlich für den Chairman, dass die Anzahl der Unregelmässigkeiten immens ist und einen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Versammlung haben kann, wenn diese Stimmen tatsächlich gültig sind. Daher glaubte der Chairman, dass es unter diesen Umständen während der Versammlung nicht möglich war, eine ordentliche Abstimmung zu gewährleisten, die allen stimmberechtigten Personen eine faire Chance gibt, ihre Stimme abzugeben.
Der Chairman erklärte, dass der Zweck der Vertagung darin bestand, die Abstimmungsunregelmässigkeiten zu untersuchen, was Boulder tat. Mittlerweile haben die "letztendlichen Eigentümer" der 18,1 Millionen Aktien bestätigt, dass obwohl sie ihre Abstimmungsanweisungen an ihre Bank, Nominee oder Custodian vor dem 6. Oktober 2008 weitergeleitet haben – in vielen Fällen sogar etliche Wochen vorher – diese Instruktionen dennoch bei Boulder nicht so rechtzeitig eingingen, dass die Anweisungen hätten ausgeführt werden können.
Falak Holding LLC hat nicht akzeptiert dass die Vertagung rechtmässig war und die Entscheidung des Chairmans vor dem Supreme Court of New South Wales (Gericht) angefochten.
Die Anhörung endete mit folgender richterlichen Anordnung:
- Die Company wurde dazu verpflichtet, dass bei der fortgeführten Ausserordentlichen Versammlung am 22. Oktober 2008, für jedweden Abstimmungspunkt, nur nachfolgende Stimmen gewertet werden dürfen:
- die Stimmen von den Aktionären, Bevollmächtigten oder Firmenvertretern, welche am 8. Oktober 2008 bei der Versammlung anwesend waren und dabei - im Falle von Bevollmächtigten und Firmenvertretern - nur mit genau der Vertretungsvollmacht, wie sie am 8. Oktober 2008 um 11:00 Uhr bestanden hatte
- gültige Abstimmungsvollmachten, die bis zum 6. Oktober 2008, 11:00 Uhr eingegangen waren
Demzufolge wird die Versammlung am 22. Oktober 2008 genauso weitergeführt, als wäre sie am 8. Oktober 2008 nicht vertagt worden. Eine der Konsequenzen ist, dass die Stimmen der ungültigen Abstimmungsvollmachten (inklusive der o.g. 18,1 Millionen Aktien) bei der Wiederaufnahme der Hauptversammlung am 22. Oktober 2008 nicht gezählt werden dürfen.
Weiterhin können Aktionäre, die am 8. Oktober 2008 nicht anwesend waren, trotzdem an der wiederaufgenommenen Versammlung teilnehmen. Allerdings sind sie nur berechtigt zu wählen, sofern sie ihre gültigen Abstimmungsvollmachten rechtzeitig (am 6. Oktober 2008, 11:00 Uhr) eingereicht hatten.
Weiterhin hat das Gericht folgendes beschlossen:
- bis zum 22. Oktober 2008 hat Boulder Zeit, die von ANZ Nominees (im Namen von Falak Holding LLC) einberufene Hauptversammlung ausführen
- bis zur Jahreshauptversammlung 2008 darf die Company keine neuen Verträge abschliessen, keine neuen Verpflichtungen eingehen, keine Ausgaben tätigen oder sich zu neuen Ausgaben verpflichten, die nicht dem normalen Tagesgeschäft zuzuordnen sind, ausser sie wurden von allen Mitgliedern des Board einstimmig beschlossen.
- die Company muss die der Falak Holding LLC entstandenen Kosten des Anhörungsverfahrens übernehmen
Hochachtungsvoll Daniel Owen Company Secretary
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